Gesetze / Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
AGB DDR(XXXX) §§ 201 bis 222 (weggefallen)
Für (XXXX) §§ 201 bis 222 AGB DDR liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.